Wer kann rezepte ausstellen?


Verschreibungsrecht

Verschreibung ist ein Konzept, das bedeutet, dass eine Person das Recht hat, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verschreiben. Das Verschreibungsrecht ist von Land zu Land unterschiedlich und kann Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Psychologen und Apotheker umfassen. In Ländern mit hohem Kostenschutz gibt es oft die Anforderung, dass rezeptfreie Medikamente verschrieben worden sein müssen, um in den Hochkostenschutz einbezogen zu werden.

Verschreibungen

, die in einem nordischen Land ausgestellt wurden, sind in allen nordischen Ländern gültig, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen:

Das Rezept darf nicht von einem verschreibenden Arzt außerhalb des Landes ausgestellt werden, in dem der verschreibende Arzt ausgestellt wurde. In den nordischen Ländern dürfen Ärzte mit der Genehmigung ihres Heimatlandes arbeiten, wenn es sich um ein nordisches Land handelt, ohne eine Genehmigung in dem Land zu erhalten, in dem sie arbeiten.

Das Rezept wird früher [1]

Schweden

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Das

Verschreibungsrecht ist in der Berufserlaubnis enthalten und darin sowohl in Bezug auf rezeptfreie als auch auf verschreibungspflichtige Medikamente geregelt. Werden rezeptfreie Medikamente vom Gesundheitsdienstleister verschrieben, können diese in den Hochkostenschutz des Patienten einbezogen werden.

Ein Medizinstudent darf in seiner Funktion als Student keine Medikamente verschreiben, aber wenn er oder sie am Ende des Medizinstudiums einen Arzttermin als Vertretungsarzt hat, kann der Student Medikamente und andere Dokumente[2] verschreiben und verschreiben, soweit dies für die Ausübung seiner Arbeit erforderlich ist.

Verschreibungsrechte von Ärzten

Zu den Verschreibungsrechten von Ärzten gehören mit geringfügigen Ausnahmen u.a. Arzneimittel, die im FASS aufgeführt sind (z.B. Isotretinoin[3]). Sie können auch Medikamente für ihre Praxis oder für den Eigenbedarf verschreiben und müssen nicht im Dienst sein wenn das Arzneimittel verschrieben wird.

Das Verschreibungsrecht

von Zahnärzten

erstreckt sich auf große Teile von FASS, auch auf Teile, die nicht direkt die Mundhöhle betreffen.

Zahnärzte dürfen jedoch keine sogenannten iterierten Verschreibungen (Rezepte für die mehrmalige Abgabe) verschreiben, es sei denn, das Arzneimittel ist als lokal für die Mundhöhle und angrenzende Gewebe eingestuft. Zahnärzte können Opioide (wie Morphium) verschreiben, aber nur für jeweils 30 Tage. Sie können Arzneimittel auch für ihre Praxis oder für den Eigenbedarf verschreiben und müssen nicht im Dienst sein, wenn das Arzneimittel verschrieben wird.

Das Verschreibungsrecht

des Tierarztes

erstreckt sich mit wenigen Ausnahmen auf das gesamte FASS sowie auf FASS Vet. Der Grund, warum Tierärzte Medikamente von FASS verschreiben dürfen, ist, dass FASS Vet nicht genügend Medikamente enthält, um alle Krankheiten im Tierreich behandeln zu können. Tierärzte können in ihrer eigenen Klinik verschreiben, aber nicht für den Eigenbedarf.

Verschreibungsrechte von Krankenschwestern

und -pflegern Krankenschwestern und -pfleger müssen eine Weiterbildung absolviert haben, zum Beispiel zur Bezirkskrankenschwester, um Medikamente verschreiben zu können.

Sie können Arzneimittel auch für ihre Praxis oder für den Eigenbedarf verschreiben und müssen nicht im Dienst sein, wenn das Arzneimittel verschrieben wird. [4]

Verschreibungsrechte von Hebammen

Hebammen können hormonelle Verhütungsmittel verschreiben. Das Recht auf Entlassung gilt nur im Service.

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Dentalhygienikerinnen

dürfen nur bestimmte Nikotinmedikamente sowie rezeptfreie Schmerzmittel und Mundspülungen verschreiben. Das Verschreibungsrecht besteht nur, wenn die Dentalhygienikerin im Dienst ist.

In Dänemark umfasst das Verschreibungsrecht Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie in gewissem Maße Krankenschwestern, Dentalhygienikerinnen und Hebammen.

Ärzte und Zahnärzte können auch für den persönlichen Gebrauch verschreiben, während Tierärzte dürfen das nicht. Hebammen verschreiben bestimmte Verhütungsmittel. Dentalhygienikerinnen und -pfleger können Arzneimittel (hauptsächlich Narkosemittel) nur für die eigene Praxis bestellen. [5]

Finnland

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Verschreibungsrechte von Ärzten (und Medizinstudenten) Die Verschreibungsrechte von Ärzten sind in Finnland unterschiedlich.

Ein voll ausgebildeter Facharzt kann für Patienten verschreiben und Medikamente für die Klinik beschaffen. Assistenzärzte dürfen der Klinik keine Medikamente verschreiben und ein Medizinstudent darf keine Medikamente nur den von ihr behandelten Patienten verschreiben.

Verschreibungsrecht von Zahnärzten (und Zahnmedizinstudenten) Zahnärzte dürfen Arzneimittel nur zu zahnärztlichen oder zahnwissenschaftlichen Zwecken, direkt an Patienten oder an ihre Klinik verschreiben.

Ein Zahnarzt in der Klinik darf keine Medikamente verschreiben. Ein Zahnmedizinstudent nur für die Patienten, die er/sie behandelt. Zahnärzte können tatsächliche Betäubungsmittel, aber nicht mehr als 10 Dosierungseinheiten auf einmal und in der Regel ZNS-wirkende Arzneimittel nicht mehr als die Mindeststandardpackung. [6]

Norwegen

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In Norwegen umfasst das Verschreibungsrecht Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie in gewissem Maße auch Medizinstudenten, Krankenschwestern und Hebammen.

Ärzte und Zahnärzte können Arzneimittel auch für ihre Praxis oder für den Eigenbedarf verschreiben und müssen bei der Verschreibung des Arzneimittels nicht im Dienst sein. Tierärzte können in ihrer eigenen Klinik verschreiben, aber nicht für den Eigenbedarf. Ein norwegischer niedergelassener Arzt ("turnuslege") hat das volle Verschreibungsrecht zu den gleichen Bedingungen wie ein zugelassener Arzt.

Medizinstudierende dürfen nur im aktiven Dienst und unter Anleitung einer approbierten Ärztin oder eines zugelassenen Arztes verschreiben. Hebammen und bestimmte Kategorien von Krankenschwestern ("Krankenschwestern des öffentlichen Gesundheitswesens") haben das Recht, Antibabypillen zu verschreiben, jedoch nur an Frauen im Alter von 16 bis 19 Jahren. [7]

Quellen

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